Turnverein Lauchringen 1925 e.V.
Bei uns bewegt sich was

Ehrenordnung des TV Lauchringen 1925 e.V.

gültig ab 01. Februar 2013
gemäß Beschluss des Vorstandes vom 21.01.2013

 

1 Grundsätzliches und Zweck

1.1 Der Verein hat gem. § 15 „Vereinsordnung“ das Recht Ordnungen zur Regelung der internen Vereinsabläufe zu erlassen.
1.2 Diese Ordnung gilt für den Vorstand, den erweiterten Vorstand, die Geschäftsstelle, die Abteilungsleiter, sowie Übungsleiter und eingesetzte Helfer und Mitglieder.
1.3 Diese Ordnung hat den Zweck, die Mitglieder aller Abteilungen gleich zu behandeln.

 

2 Regelung der Ehrungen

2.1 Die Ehrungen werden nach Ablauf des vergangenen Jahres anlässlich der Mitgliederversammlung vorgenommen.
2.2 Die Geschäftsstelle ist für die Überwachung der Jubiläen und der Geburtstage verantwortlich.

 

3 Ehrungen der Mitglieder

Mitgliedschaft:
Für 25 Jahre: Urkunde und Ehrennadel in Silber
Für 40 Jahre: Urkunde und Ehrennadel in Gold
Für 50 Jahre: Urkunde und Gutschein im Wert von € 50,-
Bei weiteren Ehrungen entscheidet der Vorstand.

 

4 Ehrungen Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Tätigkeiten im Vorstand

Für 10 Jahre: Urkunde, Ehrennadel in Silber und Gutschein im Wert von € 20,-
Für 20 Jahre: Urkunde, Ehrennadel in Gold und Gutschein im Wert von € 20,-
Für 25 Jahre: Urkunde und Gutschein im Wert von € 50,-
Für 30 Jahre: Urkunde und Gutschein im Wert von € 30,-
Für 35 Jahre: Urkunde und Gutschein im Wert von € 35,-
Für 40 Jahre: Urkunde und Gutschein im Wert von € 40,-
Für 45 Jahre: Urkunde und Gutschein im Wert von € 45,-
Für 50 Jahre: Urkunde und Gutschein im Wert von € 100,-
Bei weiteren Ehrungen entscheidet der Vorstand.

 

5 Ehrenmitgliedschaft

5.1 Die Ehrenmitgliedschaft des TV Lauchringen 1925 e.V. wird ausschließlich auf Antrag der Vorstandschaft als höchste Ehrung an Mitglieder verliehen, die sich überragende Verdienste um den Turnverein erworben haben.
5.2 Die Ehrenmitgliedschaft kann auch in der besonderen Form als Ehrenvorsitzende/r einer/-m verdienstvollen Vorsitzenden nach dem Ausscheiden zuerkannt werden.

 

6 Geburtstage

6.1 Bei 70., 75., 80., 85 und höheren Geburtstagen.
6.2 Als Geschenk wird jeweils eine Flasche Wein überreicht.

 

7 Sonderehrungen

7.1 Der Vorstand beschließt am Ende des Jahres, ob außerhalb der Ehrenordnung eine oder mehrere Personen geehrt werden sollen.